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   OLG Celle, 20.10.2008 - 10 WF 336/08   

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https://dejure.org/2008,25907
OLG Celle, 20.10.2008 - 10 WF 336/08 (https://dejure.org/2008,25907)
OLG Celle, Entscheidung vom 20.10.2008 - 10 WF 336/08 (https://dejure.org/2008,25907)
OLG Celle, Entscheidung vom 20. Oktober 2008 - 10 WF 336/08 (https://dejure.org/2008,25907)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1610 Abs. 1 BGB; § 1615k BGB; § 1615l Abs. 1 S. 2 BGB
    Anforderungen an die Bezifferung der Kosten für die Grundausstattung eines Babys

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Bezifferung der Kosten für die Grundausstattung eines Babys

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1610 Abs. 1; BGB § 1615l Abs. 1 S. 2
    Anforderungen an die Bezifferung der Kosten für die Grundausstattung eines Babys

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Hannover - 606 F 4170/08
  • OLG Celle, 20.10.2008 - 10 WF 336/08

Papierfundstellen

  • FamRZ 2009, 704
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Celle, 17.11.2004 - 15 WF 273/04

    Feststellung der Vaterschaft als Voraussetzung einer Unterhaltsklage

    Auszug aus OLG Celle, 20.10.2008 - 10 WF 336/08
    Hinzu kommt, daß eine gerichtliche Geltendmachung für den Unterhaltsanspruch des Kindes - ebenso wie auch für einen solchen der nichtverheirateten Mutter (vgl. OLG Celle, Beschl. v. 17. November 2007 - 15 WF 273/04 - FamRZ 2005, 747) - grundsätzlich erst in Betracht kommt, wenn die Vaterschaft des in Anspruch genommenen Mannes feststeht: nach 1600d Abs. 4 BGB können Rechtswirkungen der Vaterschaft - dazu gehören auch entsprechende Unterhaltsansprüche - erst vom Zeitpunkt der Feststellung der Vaterschaft an geltend gemacht werden, soweit sich nicht aus dem Gesetz anderes ergibt; als Ausnahmen in diesem Sinne kommt für die vorliegende Grundsituation - Geltendmachung von Sonderbedarf des Kindes gem. § 1613 Abs. 2 BGB - allein die Geltendmachung im Wege einer einstweiligen Anordnung gem. § 641d ZPO in Betracht (vgl. dazu etwa Zöller26-Philippi, ZPO § 641d Rz. 10a, 12b), was allerdings im Vaterschaftsfeststellungsverfahren erfolgen müßte.
  • LG Amberg, 20.01.1997 - 12 T 1499/96
    Auszug aus OLG Celle, 20.10.2008 - 10 WF 336/08
    Zutreffend hat das Amtsgericht bereits darauf hingewiesen, daß es sich bei den Kosten für eine Grundausstattung schon im Ansatz nicht um eine Bedarfsposition der Antragstellerin im Rahmen des § 1615k BGB , sondern vielmehr um - im übrigen ganz konkret darzulegenden und nicht nur mit eine willkürlich gegriffenen Betrag anzugebenden - Sonderbedarf des Kindes handelt, so daß eine derartige Forderung auch allein durch das Kind selbst geltend gemacht werden könnte (vgl. insofern etwa auch LG Bamberg - Beschl. v. 20. Januar 1997 - FamRZ 1997, 964; Wendl/Staudigl7-Pauling, § 7 Rz. 8 aE, jeweils m.w.N.); insofern hat die vorliegend beabsichtigte Klage in keinem Fall hinreichende Erfolgsaussicht.
  • OLG Oldenburg, 27.06.2018 - 11 WF 110/18

    Geltendmachung von Elternunterhalt vor Anerkennung oder rechtskräftiger

    In seinem Nichtabhilfebeschluss vom 14.06.2018 hat das Amtsgericht - Familiengericht - Osnabrück unter Hinweis auf die Entscheidung des OLG Celle, Beschluss vom 20.10.2008, 10 WF 336/08, ausgeführt, die Anerkennung der Vaterschaft sei auch vorgeburtlich möglich und das bloße Nichtbestreiten der Vaterschaft sei nicht ausreichend.

    Für die Geltendmachung von Ansprüchen aus § 1615l BGB ist es erforderlich, dass die Vaterschaft entweder nach den §§ 1592 Nr. 3, 1600d Absatz 1 und 2 BGB rechtskräftig festgestellt oder nach den §§ 1592 Nr. 2, 1594ff BGB anerkannt ist (Reinken in: BeckOK BGB, Stand 01.11.2017, § 1615l Rn 5; Klinkhammer in: Staudinger BGB, Neubearbeitung 2018, § 1615l Rn 25; Schilling in: Kaiser/Schnitzler/Friederici/Schilling Nomos Kommentar BGB, 3. Auflage 2014, § 1615l Rn 5; Wever/ Schilling "Streitfragen zum Unterhalt nicht miteinander verheirateter Eltern wegen Kindesbetreuung" in: FamRZ 2002, S. 581ff; Huber "Unterhaltsverpflichtung des nichtehelichen Vaters gegenüber Kind und Mutter" in: FPR 2005, 189 ff; Grün, "Vaterschaftsfeststellung und -anfechtung", 2. Auflage 2010, Rn 138; OLG Celle, Beschluss vom 20.10.2008, 10 WF 336/08, FamRZ 2009, 704; OLG Köln, Urteil vom 13.10.2005, 12 UF 67/05, NJW-RR 2006, S. 218ff; OLG Celle, Beschluss vom 17.11.2004, 15 WF 273/04, FamRZ 2005, 747; OLG Hamm, Urteil vom 03.10.1988, 6 UF 107/88, FamRZ 1989, S. 619ff).

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